28.02.2015

Facebook, der Datenschutz und die neuen AGB - eine Standortbestimmung

"Alles neu macht der März". Hurra, morgen startet EinfachBloggen mit seiner neuen Facebook Seite. Bevor die Sektkorken knallen allerdings nicht, ohne sich zuvor mit Facebook und insbesondere seinen neuen AGB kritisch auseinander gesetzt zu haben. Und dir ein paar Tipps dazu zu geben!

Facebook ist bekannt dafür: man prescht möglichst schnell drei Schritte vor um dann nach heftigen, aufkommenden Protesten der Fangemeinde einen Schritt zurück zu rudern.

Ist dieses Prinzip bei Änderungen der Oberfläche vielleicht "nur" ärgerlich, kann dagegen für professionelle Seitenbetreiber eine Modifikation zum Beispiel im Suchalgorithmus wirtschaftlich bereits schädlich sein. Und als wäre dies nicht genug, ist es wie jetzt bei der vor 4 Wochen erfolgten Änderung der AGB hinsichtlich Datenschutz und Privacy außerordentlich bedenklich, manche empfinden sie sogar als gefährlich.

Facebook macht Ernst

Facebook nimmt sich seit 30 Januar 2015 das Recht heraus, auch außerhalb seiner Plattform User-Verhalten nicht nur aufzuzeichnen sondern auch übergreifend auszuwerten. Dies geschieht wie gehabt mit Hilfe von Cookies und den schon in der Vergangenheit hinsichtlich Datenschutz oft kritisierten Social Buttons. Neu und damit Stein des Anstoßes ist das Festschreiben und die damit angestrebte Legitimation einer übergreifenden Auswertung deines Nutzerverhaltens in den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Möglichkeit eines Widerspruchs gab es und gibt es nicht, dir als User blieb zur Nicht-Zustimmung nur das Löschen deines Profils. Dies war und ist natürlich nur eine theoretische Alternative, die sich professionellen Nutzern, also häufig auch Seitenbetreibern, in der Praxis aus Gründen der Sichtbarkeit nicht stellt.